Bürger für Großensee

Erstwähler

Jugendliche ab 16: Ihr habt die Wahl!

Bist du das erste Mal dabei?

Oder durftest du schon bei der Landtags- oder Bundestagswahl deine Stimme abgeben?

Die wichtigsten Infos haben wir für dich zusammengestellt. Wenn du weitere Fragen hast, melde dich einfach bei:
→  Mareike (mareike.broscheid@bfg-grossensee.de) oder
→  Jan (jan.johnsson@bfg-grossensee.de)

 

Warum meinen wir, dass du BfG wählen solltest?

 

  • Wir sind keine Partei. Uns interessiert, was wir hier vor Ort in Großensee für alle tun können.
  • Wir haben für Kinder und Jugendliche das Ferienprogramm und den Treff im Jugendkeller ins Leben gerufen.
  • Wir haben dafür gesorgt, dass ihr bei der Auswahl der Spielgeräte auf dem Spielplatz mitentscheiden konntet.
  • Wir machen bestimmt nicht immer alles richtig, aber wir hören zu und nehmen ernst, was uns gesagt wird. Bei der Jugendversammlung im März 2023 wurde der dringende Wunsch nach einem Snackautomaten geäußert. Wir haben uns mit entsprechenden Anbietern in Verbindung gesetzt und jetzt steht bereits ein Snackautomat auf dem Dörphusgelände.
  • Wir tolerieren die Meinungen anderer.
  • Wir sind ehrlich. Wir versprechen nichts, von dem wir schon vorher wissen, dass wir es nicht halten können.
  • Wir haben für euch eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner. Schreibt Mareike (broscheid@bfg-grossensee.de) oder Jan (jan.johnsson@bfg-grossensee.de), wenn ihr Fragen habt. Sagt auch euren jüngeren Geschwistern Bescheid, denn Mareike und Jan sind auch für Kinder da.
  • Auch in der BfG sind wir uns nicht immer alle einig. Dann diskutieren wir miteinander oder auch mit anderen Parteien und versuchen eine gute Lösung für alle zu finden. Ausschlaggebend sind dabei gute Sachargumente und nicht, ob ich jemanden leiden kann oder nicht.

Wie viele Personen darfst du wählen?

 

Das hängt von der Größe des Ortes ab, in Großensee sind es 7 Personen. Du kannst, wenn du willst, deine 7 Kreuze beliebig über alle Gruppen hinweg verteilen oder gezielt alle Stimmen einer Partei oder Wählergemeinschaft geben. Du darfst auch weniger als 7 Stimmen vergeben, aber niemals mehr. Dann ist nämlich dein ganzer Stimmzettel ungültig.

Wählergemeinschaft unterstützen willst, dann verschenke keine Stimme, sondern wähle lieber alle 7 Kandidaten dieser Gruppe, auch wenn du sie persönlich nicht kennst.

In Großensee stellen sich 3 Gruppierungen zur Wahl...
  • GRÜNE (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • AWG (Aktive Wählergemeinschaft Großensee)
  • BfG (Bürger für Großensee)

und jede Gruppierung stellt 7 Direktkandidatinnen/-kandidaten auf.

Du bekommst also einen sehr langen Stimmzettel mit 21 Namen. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel wird nicht ausgelost, sondern ist genau festgelegt. Als erstes werden die Parteien genannt, die auch im Landtag vertreten sind, dann folgen die Wählergemeinschaften in alphabetischer Reihenfolge. In Großensee stehen demnach GRÜNE als erstes, dann folgen AWG und BfG. Du findest uns also ganz am Ende des Stimmzettels.

Du fragst dich wahrscheinlich manchmal, warum bloß alles so lange dauert.

 

Jetzt reden die alle in der Gemeindevertretung schon gefühlte Ewigkeiten über … z. B. das neue Feuer¬wehrhaus. Da hätte doch der Bürgermeister schon mal längst ...

Nein, so geht das eben nicht. Der Bürgermeister darf nicht allein entscheiden und das ist auch gut so.

Die Stimme unseres ehrenamtlichen Bürgermeisters zählt in der Gemeindevertretung nicht mehr und nicht weniger als jede der weiteren 12 Mitglieder. Entscheidungen, die er selbstständig treffen kann, sind durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GemOSH2003rahmen) und durch die Hauptsatzung der Gemeinde Großensee (https://www.grossensee.eu/wp-content/uploads/2022/03/Hauptsatzung-inkl.-1.-und-2.-Aenderungssatzung.pdf) sehr begrenzt.

Ehrenamtliche Bürgermeister/-innen repräsentieren die Gemeinde und sind Vorsitzende der Gemeindevertretung. Aufgaben der Verwaltung übernimmt für Großensee die Amtsverwaltung in Trittau. Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin bereitet sie Beschlüsse für die Gemeindevertretung vor und ist für die weiteren Verwaltungsgeschäfte zuständig.

Wer entscheidet denn jetzt?

 

Diese Aufgabe hat die Gemeindevertretung: Sie trifft Entscheidungen für das Dorf. Alle Mitglieder der Gemeindevertre¬tung, die von den Großenseern und Großenseerinnen gewählt worden sind, haben das Recht – und die Pflicht – an Entscheidungen mitzuwirken. Das ist Demokratie.

Beschlüsse, die mehrheitlich gefasst wurden, werden von dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin zur Umsetzung an die Verwaltung weitergegeben. Er/sie bleibt im ständigen Kontakt mit der Verwaltung und informiert die Gemeindevertretung über den weiteren Ablauf.

Vor 5 Jahren wurde Karsten Lindemann-Eggers (BfG) von der Gemeindevertretung mehrheitlich zum Bürgermeister gewählt. Im weiteren Verlauf haben sich die Mehrheitsverhältnisse geändert und viele Beschlüsse wurden auf Initiative der AWG mehrheitlich gegen die Sachargumente der BfG gefasst. Wie gesetzlich vorgegeben, hat der Bürgermeister – auch gegen seine eigene Überzeugung – diese Beschlussfassungen zur Umsetzung an die Verwaltung weitergegeben.

Und ja, manchmal dauert alles länger, als man sich das wünscht.

Null Bock auf Kommunalpolitik – oder vielleicht doch?

 

Du möchtest gerne mehr tun als nur deine Stimmen abgeben und aktiv im Dorf mitwirken? Sprich uns an, wir freuen uns über alle, die sich in und für Großensee engagieren wollen. Dafür musst du auch kein BfG Mitglied sein!

Auf unserer Website findest du die Telefonnummern und Mailadressen von allen Kandidatinnen und Kandidaten der BfG. Wenn du Fragen hast, ruf sie an oder schreib ihnen einfach eine Mail. Hier geht’s zu den Kandidaten…